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schlafmuetze - 2. Apr, 21:10
Hallo Zucker :-)
Bei meiner Hündin gab es damals auch so ein Verhalten....
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schlafmuetze - 1. Mär, 16:03
Hallo Nadine :-)
Danke und ja Mama ... nächstes Mal. :-) Tatsächlich...
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schlafmuetze - 1. Mär, 15:53
;-)
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Private Verkäufer haften gemäß §§ 434, 437 BGB für die Sachmängel der verkauften Ware. Ein Mangel wird rechtlich als Abweichung der Ist-Beschaffenheit von der vertraglich vereinbarten Soll-Beschaffenheit definiert. Ein Sachmangel liegt deshalb auch dann vor, wenn die Ware erheblich von der Beschreibung abweicht, ohne aber unbrauchbar (defekt) zu sein. Die Haftung kann durch den privaten Verkäufer jedoch ausgeschlossen werden. Dies gilt allerdings nicht für den Fall falscher Warenbeschreibungen, da der Verkäufer insoweit eine Garantie abgegeben hat, § 444 BGB. In jedem Fall ist die Haftung für Sachmängel ist auf 2 Jahre begrenzt, § 438 Abs.1 Nr.3 BGB.
Damit könnte dein Sohn vom Rückgaberecht bei Privatverkäufen gebrauch machen...die privaten Implikationen die sich dadurch ergeben sind natürlich wieder eine ganz andere Sache. Zumal sowas garnit erst passieren sollte wenns Freundschaft ist...
Hallo Legatus :-)
Nein, das sollte bei Freundschaften nicht passieren... aber meine Freundin ist a.) erst mal Mutter und dann erst Freundin, und b.) sehr impulsiv, was durchaus zu heftigen Wortwechsel mit ihr führen kann. Da wird sie auch mal schnell ungerecht... und ich bin ihr da sowieso unterlegen.
Ich nehme das hin, weil sie mir im sechsten Schuljahr eine Mathearbeit ausgerechnet hat .. mit Note 1 ;-)
Lieben Gruß