Abgeordnetenbestechung ist in Deutschland nicht strafbar ...

teilt mir Abgeordnetenwatch in einer Infomail mit.
Das soll sich ändern. Im Oktober wird sich der Bundestag mit dem Thema befassen.

Ich zitiere aus der Mitteilung von Abgeordnetenwatch:
Bereits 160 Staaten haben die UN-Konvention gegen Korruption unterzeichnet und ratifiziert. Deutschland gehört jedoch neben Syrien, Saudi Arabien und dem Sudan zu den wenigen Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen, die die Konvention noch nicht in nationales Recht umgesetzt haben. Deutschland hat die Konvention bereits im Jahr 2003 unterzeichnet, aber bis zum heutigen Tag nicht in Kraft gesetzt.
Inhalt der Konvention ist die Bestrafung verschiedener Formen der Korruption gegenüber Abgeordneten und Beamten. So werden Regelungen für Beamtenlaufbahnen festgelegt und Maßnahmen getroffen, um die Unabhängigkeit der Justiz zu sichern. Kernpunkt der Konvention ist jedoch – neben Verfahrensregeln für die internationale Zusammenarbeit bei der Korruptionsbekämpfung – die Einführung von Strafparagraphen für Sachverhalte der Abgeordnetenbestechung.
Zitatende
Das die Umsetzung von einigen Parteien blockiert wird, ist ein Witz und in meinen Augen nur nachvollziehbar, wenn sich da etliche Personen an den Geldern und Sachleistungen, die da fließen, bereichern.

Bitte unterzeichnet die Petition, wenn ihr auch der Meinung seid, dass endlich etwas geschehen muß.
Leitet die Info bitte an Interessierte weiter.
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