Ehrlich wärt am längsten .. ???

Oder ???
Sohnimann und Freundin haben eine gebrauchte Küche gekauft. 1000 € hat sie gekostet. Schätzelchen und ich waren mit zum ansehen. Definitiv haben die Besitzer nicht gesagt, das ein einzelner hoher 2m-Schrank - eine Art Anrichte - weder Rückwände hat, noch das ein Seitenteil zur Hälfte abgesägt ist, damit die Heizung dahinter verschwinden kann. Nun haben sie die Küche beim abgeholen gleich bar bezahlt ( mein Sohn war arbeiten und seine Freundin war unsicher, ob er das mit dem Schrank wußte ) .
Zudem hat auch das Becken der Spüle ein kleines Loch, wie sie später bemerkt haben, und mußte durch ein neues Becken ersetzt werden. Außerdem zeigt ein Fotovergleich, das eine Schublade mittlerweile weiße Flecken aufweist, die bei Besichtung im August und beim anschließendem Phototermin ( ´ne Woche später ) noch nicht da waren.
Während mein Sohn mindestens 150 € zurückfordert, wollen die Verkäufer am liebsten keinen Cent von der Kaufsumme zurückgeben, eventuell 50 €, reden sich mit "gekauft wie gesehen" heraus und gehen nun überhaupt nicht mehr ans Telefon.
Mit so einem Verhalten löst man natürlich auch keine Probleme.

Schlimm ist: die Verkäufer sind mein Patenkind mit Ehemann. Ihre Mutter ist eine meiner besten Freundinnen seit meiner Schulzeit.
Am liebsten würde ich auswandern .... solche Probleme bringen immer unnötigen Ärger mit sich und belasten Freundschaften sehr stark. Ich möchte mich eigentlich nicht da reinhängen.
Nachdem, was ich im Internet gefunden habe, ist das Recht allerdings durchaus auf Sohnis Seite, weil besagte Verkäufer den Zustand des Schrankes wissentlich verschwiegen haben .... aber wie durchsetzen, ohne Porzellan zu zerschlagen?
509 mal mitgeschlummert
Legatus - 17. Okt, 07:52

Wenn ihr es ganz genau nehmen wollt:

Private Verkäufer haften gemäß §§ 434, 437 BGB für die Sachmängel der verkauften Ware. Ein Mangel wird rechtlich als Abweichung der Ist-Beschaffenheit von der vertraglich vereinbarten Soll-Beschaffenheit definiert. Ein Sachmangel liegt deshalb auch dann vor, wenn die Ware erheblich von der Beschreibung abweicht, ohne aber unbrauchbar (defekt) zu sein. Die Haftung kann durch den privaten Verkäufer jedoch ausgeschlossen werden. Dies gilt allerdings nicht für den Fall falscher Warenbeschreibungen, da der Verkäufer insoweit eine Garantie abgegeben hat, § 444 BGB. In jedem Fall ist die Haftung für Sachmängel ist auf 2 Jahre begrenzt, § 438 Abs.1 Nr.3 BGB.

Damit könnte dein Sohn vom Rückgaberecht bei Privatverkäufen gebrauch machen...die privaten Implikationen die sich dadurch ergeben sind natürlich wieder eine ganz andere Sache. Zumal sowas garnit erst passieren sollte wenns Freundschaft ist...

schlafmuetze - 17. Okt, 16:28

Hallo Legatus :-)

Danke für die Paragraphen. ich war auch zu ähnlichen Ergebnissen gekommen. Bin heute morgen da gewesen und habe mir den Schrank angeschaut. Ist noch schlimmer, als gedacht. Den können die wegwerfen oder teuer reparieren.

Nein, das sollte bei Freundschaften nicht passieren... aber meine Freundin ist a.) erst mal Mutter und dann erst Freundin, und b.) sehr impulsiv, was durchaus zu heftigen Wortwechsel mit ihr führen kann. Da wird sie auch mal schnell ungerecht... und ich bin ihr da sowieso unterlegen.
Ich nehme das hin, weil sie mir im sechsten Schuljahr eine Mathearbeit ausgerechnet hat .. mit Note 1 ;-)
Lieben Gruß
Hoshi - 17. Okt, 10:12

Womit sich ausser mit "Ehrlich wärt am längsten" noch ein Sprichwort bewahrheitet! Bei Geld hört die Freundschaft auf *seufz* Ich kann gut nachvollziehen, wie du dich fühlst!

schlafmuetze - 17. Okt, 16:37

Hallo Hoshi ;-)

Das hoffe ich mal nicht. So geldgeil ist meine Freundin auch nicht. Wenn es Ärger gibt, dann überhaupt nur, weil sie prinzipiell zu ihren Kindern hält. Das mein Patenkind so ist, macht mich auch etwas fassungslos, hätte ich ihr gar nicht zugetraut. Ich vermute allerdings, das da eher ihr Ehemann die treibende Kraft ist.
Doch was weiß ich schon. Es ist ja nicht das erste Mal, das ich mich in einen Menschen getäuscht habe.
Und ich Idiot habe auch noch zu Sohnimann gesagt: "Du kennst doch K. ( seit deiner Geburt) und M., die ziehen euch ja nicht über den Tisch."
Liebe Grüße :-)
Bermejo (Gast) - 17. Okt, 11:58

ohjeh sowas ist immer ärgerlich

schlafmuetze - 17. Okt, 16:41

Hallo Bermejo ;-)

..das kannst du laut sagen. Ich hasse solche Situationen. Ich habe die "Kinder" inständig gebeten, mich da nicht reinzuziehen. Aber wenn sie meine Hilfe wirklich brauchen, muß ich den Ärger halt in Kauf nehmen.
Das Recht ist auf ihrer Seite.
Lieben Gruß :-)
SingleMama - 17. Okt, 16:57

Eine blöde Situation und wirklich eine Belastung der Freundschaft.
Allerdings ist dein Sohn im Recht, wie du schon sagst - und wenn eine Freundschaft solche Auseinandersetzungen nicht verkraftet, dann ist es auch keine Freundschaft, oder?

schlafmuetze - 17. Okt, 17:14

Ja .. ist wohl so.

Hoffe ich aber nicht, die Freundin ist mir wichtig. Sie ist ohne Zweifel ein lieber Mensch, schlägt sich aber mit vielen Problemen herum und ist darum oft unzufrieden und wird dann auch mal ungerecht. Sie ist uns aber auch immer eine Freundin gewesen, auf die man zählen kann.
Ich sehe aber auch, das Sohnimann im Recht ist, das ist mir auch wichtig.
Hoffen wir mal das Beste.
Liebe Grüße :-)

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