Ehrlich wärt am längsten .. ???
Oder ???
Sohnimann und Freundin haben eine gebrauchte Küche gekauft. 1000 € hat sie gekostet. Schätzelchen und ich waren mit zum ansehen. Definitiv haben die Besitzer nicht gesagt, das ein einzelner hoher 2m-Schrank - eine Art Anrichte - weder Rückwände hat, noch das ein Seitenteil zur Hälfte abgesägt ist, damit die Heizung dahinter verschwinden kann. Nun haben sie die Küche beim abgeholen gleich bar bezahlt ( mein Sohn war arbeiten und seine Freundin war unsicher, ob er das mit dem Schrank wußte ) .
Zudem hat auch das Becken der Spüle ein kleines Loch, wie sie später bemerkt haben, und mußte durch ein neues Becken ersetzt werden. Außerdem zeigt ein Fotovergleich, das eine Schublade mittlerweile weiße Flecken aufweist, die bei Besichtung im August und beim anschließendem Phototermin ( ´ne Woche später ) noch nicht da waren.
Während mein Sohn mindestens 150 € zurückfordert, wollen die Verkäufer am liebsten keinen Cent von der Kaufsumme zurückgeben, eventuell 50 €, reden sich mit "gekauft wie gesehen" heraus und gehen nun überhaupt nicht mehr ans Telefon.
Mit so einem Verhalten löst man natürlich auch keine Probleme.
Schlimm ist: die Verkäufer sind mein Patenkind mit Ehemann. Ihre Mutter ist eine meiner besten Freundinnen seit meiner Schulzeit.
Am liebsten würde ich auswandern .... solche Probleme bringen immer unnötigen Ärger mit sich und belasten Freundschaften sehr stark. Ich möchte mich eigentlich nicht da reinhängen.
Nachdem, was ich im Internet gefunden habe, ist das Recht allerdings durchaus auf Sohnis Seite, weil besagte Verkäufer den Zustand des Schrankes wissentlich verschwiegen haben .... aber wie durchsetzen, ohne Porzellan zu zerschlagen?
509 mal mitgeschlummert
Sohnimann und Freundin haben eine gebrauchte Küche gekauft. 1000 € hat sie gekostet. Schätzelchen und ich waren mit zum ansehen. Definitiv haben die Besitzer nicht gesagt, das ein einzelner hoher 2m-Schrank - eine Art Anrichte - weder Rückwände hat, noch das ein Seitenteil zur Hälfte abgesägt ist, damit die Heizung dahinter verschwinden kann. Nun haben sie die Küche beim abgeholen gleich bar bezahlt ( mein Sohn war arbeiten und seine Freundin war unsicher, ob er das mit dem Schrank wußte ) .
Zudem hat auch das Becken der Spüle ein kleines Loch, wie sie später bemerkt haben, und mußte durch ein neues Becken ersetzt werden. Außerdem zeigt ein Fotovergleich, das eine Schublade mittlerweile weiße Flecken aufweist, die bei Besichtung im August und beim anschließendem Phototermin ( ´ne Woche später ) noch nicht da waren.
Während mein Sohn mindestens 150 € zurückfordert, wollen die Verkäufer am liebsten keinen Cent von der Kaufsumme zurückgeben, eventuell 50 €, reden sich mit "gekauft wie gesehen" heraus und gehen nun überhaupt nicht mehr ans Telefon.
Mit so einem Verhalten löst man natürlich auch keine Probleme.
Schlimm ist: die Verkäufer sind mein Patenkind mit Ehemann. Ihre Mutter ist eine meiner besten Freundinnen seit meiner Schulzeit.
Am liebsten würde ich auswandern .... solche Probleme bringen immer unnötigen Ärger mit sich und belasten Freundschaften sehr stark. Ich möchte mich eigentlich nicht da reinhängen.
Nachdem, was ich im Internet gefunden habe, ist das Recht allerdings durchaus auf Sohnis Seite, weil besagte Verkäufer den Zustand des Schrankes wissentlich verschwiegen haben .... aber wie durchsetzen, ohne Porzellan zu zerschlagen?
schlafmuetze - 16. Okt, 21:59
Private Verkäufer haften gemäß §§ 434, 437 BGB für die Sachmängel der verkauften Ware. Ein Mangel wird rechtlich als Abweichung der Ist-Beschaffenheit von der vertraglich vereinbarten Soll-Beschaffenheit definiert. Ein Sachmangel liegt deshalb auch dann vor, wenn die Ware erheblich von der Beschreibung abweicht, ohne aber unbrauchbar (defekt) zu sein. Die Haftung kann durch den privaten Verkäufer jedoch ausgeschlossen werden. Dies gilt allerdings nicht für den Fall falscher Warenbeschreibungen, da der Verkäufer insoweit eine Garantie abgegeben hat, § 444 BGB. In jedem Fall ist die Haftung für Sachmängel ist auf 2 Jahre begrenzt, § 438 Abs.1 Nr.3 BGB.
Damit könnte dein Sohn vom Rückgaberecht bei Privatverkäufen gebrauch machen...die privaten Implikationen die sich dadurch ergeben sind natürlich wieder eine ganz andere Sache. Zumal sowas garnit erst passieren sollte wenns Freundschaft ist...
Hallo Legatus :-)
Nein, das sollte bei Freundschaften nicht passieren... aber meine Freundin ist a.) erst mal Mutter und dann erst Freundin, und b.) sehr impulsiv, was durchaus zu heftigen Wortwechsel mit ihr führen kann. Da wird sie auch mal schnell ungerecht... und ich bin ihr da sowieso unterlegen.
Ich nehme das hin, weil sie mir im sechsten Schuljahr eine Mathearbeit ausgerechnet hat .. mit Note 1 ;-)
Lieben Gruß